Erfahre, wie viel Prozent du von deiner Steuer abziehen kannst – Eine komplette Anleitung

Prozent der Steuer absetzen

Hey! Du hast dich bestimmt schon häufiger gefragt, wie viel Prozent man von der Steuer absetzen kann. Wir wollen dir heute helfen, das herauszufinden. In diesem Artikel erklären wir dir, wie du mithilfe verschiedener Methoden deine Steuerlast verringerst und wie viel Prozent du dabei absetzen kannst.

Die prozentuale Menge, die du von der Steuer absetzen kannst, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Es kann sich zum Beispiel um deine Einkommenssituation, deine Berufswahl oder deine Familienverhältnisse handeln. Es ist also schwer, eine pauschale Antwort zu geben. Am besten du schaust dir die verschiedenen Optionen an, die dir zur Verfügung stehen, und entscheidest dann, was für dich am besten passt.

Steuererklärung: So können Singles & Verheiratete Steuern sparen

Wenn du als Single oder als Verheirateter eine Steuererklärung abgeben musst, gibt es einen bestimmten Betrag, bis zu dem du einkaufen kannst, ohne dass dir Steuern auf deine Einkäufe erhoben werden. Der Maximalbetrag liegt für Singles bei 17738 Euro und für Verheiratete bei 35475 Euro. Für dich bedeutet das, dass du innerhalb dieses Betrages einkaufen kannst, ohne dass du eine Steuer bezahlen musst. Wenn du mehr als diesen Betrag ausgibst, kann es sein, dass dir Steuern auf deine Einkäufe erhoben werden. Deswegen ist es ratsam, dass du deine Ausgaben im Auge behältst, um zu verhindern, dass du zu viel ausgibst und zu viel Steuern zahlen musst.

Steuererklärung 2020: Durchschnittliche Rückerstattung bei 1 072 Euro

Die Steuererklärung ist ein fester Bestandteil des deutschen Steuerrechts. Laut dem Statistischen Bundesamt lag die durchschnittliche Rückerstattung im Jahr 2020 bei 1 072 Euro. Die Steuererklärung ist ein wichtiges Instrument, um die Vermögens- und Einkommensverhältnisse eines jeden Bürgers offenzulegen und ggf. Steuern zu erstatten.

Im Jahr 2020 war die durchschnittliche Rückerstattung von Steuern, die bei der Erklärung angegeben wurden, 1 072 Euro. Dies ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr, als die durchschnittliche Rückerstattung noch bei 1 034 Euro lag. Die Erstattung ist sehr unterschiedlich und hängt von den persönlichen Gegebenheiten des Steuerpflichtigen ab.

Wer sich mit seiner Steuererklärung nicht sicher ist, kann sich an einen Steuerberater wenden. Dieser kann Dir helfen, Deine Steuererklärung korrekt auszufüllen und Dich bei Fragen unterstützen. So kannst Du sicher sein, dass Du nichts vergisst. Außerdem kannst Du so sicher sein, dass Du kein Geld verpasst und Deine Rückerstattung auch garantiert erhältst.

Steuererklärung: Investiere in deine Zukunft & erhalte dein Geld zurück

Du hast in letzter Zeit viel Geld für Fortbildungen, Kurse, Fachliteratur und ähnliches ausgegeben? Dann kannst du diese Kosten bei der Steuererklärung vollständig absetzen. Dazu zählen unter anderem Kursgebühren, Fahrtkosten, Übernachtungskosten sowie Kosten für branchenspezifische Magazine und Fachbücher. Wenn du dich beruflich weiterbilden möchtest, lohnt es sich also, denn du kannst dein Geld ganz einfach zurückbekommen. Achte darauf, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren, damit du sie bei der Steuererklärung angeben kannst. Nutze die Möglichkeit, dein Geld zurückzubekommen und investiere in deine Zukunft!

Renovierung: Bis zu 1200 Euro von der Steuer absetzen

Du bist gerade dabei, deine Wohnung zu renovieren? Dann solltest Du wissen, dass Du einen Teil der Kosten für die Handwerkerarbeiten von der Steuer absetzen kannst. Pro Jahr kannst Du bis zu 1200 Euro sparen. Doch Achtung: Nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen, dürfen geltend gemacht werden. Neue Installationen oder Gebäudeteile können nicht abgesetzt werden. Es lohnt sich also, den Experten genau zu sagen, was er machen soll und was nicht. Auf diese Weise sparst Du bares Geld und schneller bist Du mit der Renovierung fertig.

 Prozent der Steuer absetzen

Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1200 Euro ab 2022 – 1230 Euro ab 2023

Ab dem 1. Januar 2022 gilt von sich aus ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1200 Euro, den das Finanzamt als Werbungskosten berücksichtigt – ganz ohne Nachweise von Dir. Im darauffolgenden Jahr, nämlich 2023, steigt der Pauschbetrag sogar auf 1230 Euro. Damit kannst Du Deine Steuern günstiger gestalten. Es lohnt sich also, die neue Regelung im Auge zu behalten.

Erhalte mehr Geld zurück – Steuererstattung im Jahr 2017

Weißt du, wie viel du bei deiner Steuererklärung zurückbekommen kannst? Im Jahr 2017 lag die Steuererstattung für Personen mit Steuerklasse 1 bei durchschnittlich 1051 €. Das ist ein deutlicher Anstieg zu 2010: Damals lag die Steuererstattung bei nur 873 €. In den letzten Jahren sind die Steuererstattungen also immer weiter gestiegen. Deshalb solltest du bei deiner Steuererklärung auch die aktuellen Steuersätze und Regelungen berücksichtigen, um deine Erstattung zu optimieren. Denn jeder Euro zählt!

Maximiere deine berufsbedingten Ausgaben: Bis zu 1000 Euro anerkannt!

Du hast berufsbedingte Ausgaben, die du absetzen kannst? Dann solltest du wissen, dass du bis zu 1000 Euro automatisch als Werbungskosten vom Finanzamt anerkannt bekommst. Aber vielleicht sind deine Ausgaben höher. Dann müssen die einzelnen Posten in der Steuererklärung aufgelistet und belegt werden. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Rechnungen, Belege oder Quittungen sind Beispiele für die Nachweise, die du vorlegen musst. So kannst du sicher sein, dass du den maximalen Vorteil aus deinen Werbungskosten ziehst.

Erhalte jedes Jahr 1000 Euro vom Finanzamt zurück!

Du bekommst jedes Jahr Geld vom Finanzamt zurück, wenn du deine Steuererklärung abgibst. Im Schnitt sind es 1000 Euro. Du musst aber nicht zwingend so viel bekommen. Es kann sein, dass du mehr oder weniger zurückerhältst. Es lohnt sich also, die Steuererklärung früh abzugeben. Dieses Jahr ist das besonders wichtig: Gerade in Zeiten der hohen Inflation kann man das Geld gut gebrauchen. Also lass dir das Geld nicht entgehen und beeil dich bei der Abgabe deiner Steuererklärung!

Steuerklasse 1: Vorteile für ledige, verwitwete und geschiedene Personen

Du musst als ledig, verwitwet oder getrennt/geschieden in die Steuerklasse 1 eingestuft werden. Dann zahlst du nahezu die meisten Steuern und wirst am stärksten belastet. Das liegt daran, dass du keinen Partner hast, der die Steuerlast teilt. Doch es gibt einige Vorteile, die dir diese Steuerklasse bietet. Zum Beispiel kannst du jährlich einen Freibetrag von 9.408 Euro in Anspruch nehmen, den du nicht versteuern musst. Außerdem kannst du bestimmte Ausgaben, wie z.B. für Fortbildungen, als Werbungskosten abziehen. Auch kannst du dir einmalig einen Betrag für den Versorgungsausgleich auszahlen lassen, ohne dass deine Steuerbelastung ansteigt. Informiere dich also am besten, welche Vorteile die Steuerklasse 1 für dich bietet, um deine Steuerlast zu reduzieren.

Rundfunkgebühr als Betriebsausgaben absetzen: Steuern sparen

Du als Unternehmer/in kannst die Rundfunkgebühr als Betriebsausgaben absetzen, um so Steuern zu sparen. Die Höhe der Gebühr richtet sich dabei nach der Anzahl der Beschäftigten in Deinem Betrieb. Je mehr Mitarbeiter/innen Du hast, desto höher ist auch der Rundfunkbeitrag. In einigen Fällen kannst Du die Gebühren auch auf mehrere Betriebe aufteilen, falls Du mehrere Unternehmen führst. Es ist auch möglich, die Rundfunkgebühren für spezielle Veranstaltungen oder Seminare zu erstatten, sofern sie nicht für private Zwecke genutzt werden. Zudem lohnt es sich, die Gebührenkosten immer im Blick zu behalten, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Du die Höhe Deines Rundfunkbeitrages beeinflussen kannst.

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Kfz-Steuer steuerlich absetzen: Anschaffungs- und Haltungskosten beachten

Du kannst als Unternehmer oder Selbstständiger die Kfz-Steuer steuerlich absetzen. Dabei musst Du allerdings beachten, dass die Kosten für das Fahrzeug zu den Betriebsausgaben gerechnet werden. Darunter fallen beispielsweise Anschaffungs- und Haltungskosten. Auch die Kosten für die Reparaturen, die bei der Nutzung des Fahrzeugs anfallen, können steuerlich geltend gemacht werden. Auch wenn Du das Fahrzeug vermietest oder an andere verleihst, kannst Du die Kfz-Steuer als Betriebsausgabe geltend machen.

Spare Geld mit der Pendlerpauschale bei der Steuererklärung

Du hast einen weiten Weg bis zur Arbeit? Dann kannst Du jedes Jahr eine sogenannte „Pendlerpauschale“ als Werbungskosten absetzen. Dabei kannst Du je zurückgelegten Kilometer 30 Cent veranschlagen. Natürlich gibt es einen Höchstbetrag, der bei 4500 Euro pro Jahr liegt. Damit kannst Du eine Menge Geld sparen, vor allem wenn Du jeden Tag zur Arbeit fährst. Also solltest Du bei Deiner nächsten Steuererklärung unbedingt daran denken!

Abschreibungen bis 800 Euro netto oder 952 Euro brutto nutzen

Du kannst Dir ein Wirtschaftsgut bis 800 Euro netto oder 952 Euro brutto (Ende 2017 gilt ein Nettowert von 410 Euro) zulegen und es sofort abschreiben. Diese Abschreibungsmöglichkeit gilt für Wirtschaftsgüter, die Du im Jahr der Anschaffung nutzt. Es lohnt sich also, bei größeren Anschaffungen auf den Jahreswechsel zu achten. Wenn Du Dir beispielsweise ein neues Notebook kaufst, aber erst im Januar damit arbeiten möchtest, ist es sinnvoll, es noch im Dezember zu kaufen. Dann kannst Du es sofort abschreiben, anstatt auf das neue Jahr zu warten. Dadurch sparst Du bares Geld.

Steuerersparnis bei Handwerksleistungen: Bis zu 20 Prozent zurückbekommen

Du kannst bei zahlreichen Handwerksleistungen bis zu 20 Prozent deiner Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Das gilt beispielsweise für Malerarbeiten, Tischlerleistungen oder auch die Installation einer neuen Heizung. Allerdings müssen die Kosten nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen. Es gibt ein jährliches Limit von 6000 Euro, wodurch du bis zu 1200 Euro bei der Steuererklärung zurückbekommst. Es lohnt sich also, bei deinen Handwerksarbeiten auf die anfallenden Kosten zu achten, denn so sparst du bares Geld.

Maximiere Deine Steuernachlässe mit Handwerkerleistungen bis 6000€

Du hast Handwerkerleistungen in Auftrag gegeben? Dann kannst Du deine Ausgaben bis zu einem jährlichen Betrag von 6000 Euro in der Einkommenssteuer-Erklärung geltend machen. Das ist im § 35a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) konkret geregelt. So sparst du bares Geld und hast noch mehr von deinen Handwerkerleistungen. Nutze also die Möglichkeit, deine Ausgaben steuerlich geltend zu machen und profitiere vom Steuernachlass.

Maximiere Deine Ersparnis mit dem Handwerkerbonus bis zu 1200 Euro pro Jahr

Du kannst auch Maschinenkosten, Fahrtkosten und Verbrauchsmittel beim Finanzamt absetzen. Mit dem Handwerkerbonus kannst Du jährlich bis zu 6000 Euro an Kosten absetzen. Somit kannst Du bis zu 1200 Euro an Kosten pro Jahr zurückbekommen. Von der Höhe der Kosten hängt es ab, wie hoch Deine Ersparnis am Ende ausfällt. Achte also darauf, dass Deine Kosten nicht über diesen Maximalbetrag hinausgehen.

Berechne Deinen individuellen Nettolohn mit unserem Brutto-Netto-Rechner

Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst Du ganz einfach ausrechnen, wie viel Geld Du bei einem bestimmten Bruttogehalt netto übrig behältst. In Steuerklasse 1 beträgt Dein Nettogehalt bei einem Bruttogehalt von 3205 Euro ungefähr 2119,75 Euro. Allerdings kann Dein tatsächlicher Nettolohn davon abweichen, da neben der Steuerklasse noch weitere Faktoren wie z.B. Krankenversicherungsbeiträge, Lohnsteuerhilfeverein oder auch Lohnnebenkosten eine Rolle spielen. Unser Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt alle Faktoren und liefert Dir somit Deinen individuellen Nettolohn. Probiere es einfach mal aus und überzeuge Dich selbst!

Arbeitnehmer der Steuerklasse I: Keine Steuererklärung nötig

Du musst als Arbeitnehmer der Steuerklasse I keine Steuererklärung abgeben, wenn deine Einnahmen aus deiner Arbeitnehmertätigkeit stammen. Dein Arbeitgeber zieht bereits Lohnsteuer von deinem Gehalt ein und überweist sie direkt ans Finanzamt. Daher musst du dir keine Gedanken machen und es entfällt die lästige Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Solltest du allerdings noch andere Einnahmen, wie z.B. aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung, haben, musst du in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben.

Professionelle Zahnreinigung: Kosten nicht steuerlich absetzbar

Du denkst vielleicht, dass du die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) als steuerlich absetzbare Ausgaben angeben kannst. Aber leider ist das nicht der Fall. PZR zählt nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen, sodass du die Kosten nicht als steuermindernd angeben kannst. Das heißt: Wenn du die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung in deiner Einkommensteuererklärung angibst, wird das Finanzamt diese nicht anerkennen. Dies bedeutet, dass du auch nicht den vollen Betrag, den du für die PZR ausgegeben hast, zurückbekommst. Es lohnt sich also, in regelmäßigen Abständen die Zähne professionell reinigen zu lassen, aber die Kosten dafür kannst du leider nicht von der Steuer absetzen.

Fazit

Das hängt ganz davon ab, wofür du die Steuern absetzen möchtest. Es gibt verschiedene Arten von Steuererleichterungen, die je nach Situation unterschiedlich hoch sein können. Am besten lässt du dich von einem Steuerberater beraten, dann kannst du genau erfahren, wie viel du von der Steuer absetzen kannst.

Du kannst eine Menge Geld sparen, wenn du einen Teil deiner Steuer absetzen kannst. Überprüfe also genau, welche Ausgaben du absetzen kannst, um deine Steuerlast zu senken.

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