Erfahre wie viel Prozent Krankengeld du bekommst – Jetzt mehr erfahren!

Krankengeldbetrag: wie viel Prozent erhalten Sie?

Hey du! Kennst du dich mit Krankengeld aus? Wenn nicht, keine Sorge, wir klären dich hier auf. In diesem Artikel erfährst du, wie viel Prozent Krankengeld du bekommst. Wir erklären dir alles Schritt für Schritt, damit du das Beste aus deiner Situation machen kannst und weißt, was du an Rechten hast. Also, lass uns loslegen!

Das kommt darauf an, welche Art von Krankengeld du beantragst. In der Regel bekommst du 70 Prozent deines Netto-Gehalts als Krankengeld, aber es gibt auch andere Varianten, wie zum Beispiel 85 Prozent des Brutto-Gehalts. Es lohnt sich also, bei deiner Krankenkasse nachzufragen, was für dich am besten ist.

Krankengeld: 90% Nettogehalt bis zu 72 Wochen

Du bekommst bei längerer Krankheit Krankengeld von Deiner gesetzlichen Krankenkasse. Dieses steht Dir maximal 90 Prozent Deines Nettogehaltes als Arbeitnehmer für eine Dauer von 72 Wochen zu. Wenn Du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist, zahlt Deine Krankenkasse Dir Krankengeld. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um dieselbe Krankheit handelt. Vorher erhältst Du eine Lohnfortzahlung von Deinem Arbeitgeber. Allerdings ist diese meistens auf sechs Wochen begrenzt.

Private Krankenversicherung: Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Du musst bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit nicht auf ein Krankengeld hoffen, wenn dein Einkommen die vom Gesetzgeber vorgegebene Einkommensgrenze übersteigt. In diesem Fall drohen dir erhebliche Einkommenseinbußen, die deine Lebensqualität erheblich beeinträchtigen können. Um dennoch ein wenig finanziellen Spielraum zu haben, solltest du dich über eine private Krankenversicherung informieren, die dir bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld auszahlt. Auf diese Weise kannst du deine Zahlungsverpflichtungen vor allem auch in den ersten Wochen bewältigen. Einige Versicherungen bieten auch eine Einkommensersatzleistung über mehrere Monate hinweg an, so dass du deine finanzielle Lage besser im Blick behalten kannst.

AOK Krankengeld-Wahltarif: Absicherung gegen Krankheitsfolgen ab 27€/Monat

Mit dem AOK-Krankengeld-Wahltarif können sich unständig und kurzzeitig Beschäftigte gegen die finanziellen Folgen einer Krankheit absichern. Der Tarif bietet Krankengeld in Höhe von 70 Prozent Deines beitragspflichtigen Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent Deines Nettoeinkommens. So kannst Du auch dann für Deinen Lebensunterhalt aufkommen, wenn Du aufgrund einer Erkrankung nicht mehr arbeiten kannst. Und das Beste: Mit dem AOK-Krankengeld-Wahltarif hast Du eine leistungsstarke Krankengeldversicherung, die sich bereits ab einem monatlichen Beitrag von nur 27 Euro abschließen lässt.

Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit: Höhe, Dauer & Kürzungen

Du hast Anspruch auf Krankengeld, wenn Du aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls arbeitsunfähig bist. Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich geregelt. So bekommst Du 70 Prozent Deines Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90 Prozent Deines Nettoverdienstes. Allerdings sinkt dieser Anteil, wenn Du schon länger krankgeschrieben bist. Dann wird dein Krankengeld in der Regel schon nach sechs Wochen auf 50 Prozent des Bruttoverdienstes gekürzt. Auch wenn Dein Arbeitgeber Dir ein halbes Jahr lang noch weiterhin Dein Gehalt zahlen sollte, wird er das Krankengeld nach Ablauf von sechs Wochen nicht mehr an die Krankenkasse zahlen.

 Prozentanteil des Krankengelds

Krankengeld Antragen: 90% Netto oder 70% Brutto?

Wenn du krank bist und zuhause bleiben musst, kannst du ein Krankengeld beantragen. Es gibt dafür einige Regeln, die du beachten musst. Eine davon besagt, dass das Krankengeld höchstens 90 Prozent deines Nettoeinkommens betragen darf. Meist liegen diese 90 Prozent unter den 70 Prozent, die du vom Bruttoeinkommen bekommst. Daher ist diese Regel in den meisten Fällen die ausschlaggebende. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn dein Einkommen niedrig ist, erhältst du 70 Prozent vom Bruttogehalt. Wenn du Fragen zu den Regeln und Anforderungen hast, kannst du dich an deine Krankenkasse wenden.

Krankengeld: Wie viel steht Dir nach § 47 Absatz 1 SGB V zu?

Du wirst krank und fragst dich, wie viel Krankengeld dir zusteht? § 47 Absatz 1 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) regelt in Deutschland, wie viel Krankengeld Arbeitnehmer bei Krankheit erhalten. Der Betrag liegt zwischen 70 Prozent des regelmäßigen Brutto- und 90 Prozent des individuellen Nettoverdienstes, also dem verfügbaren Einkommen, das du nach Abzug aller Steuern und Abgaben erhältst. Allerdings gilt dies nur für die ersten sechs Wochen einer Erkrankung. Ab der siebten Woche wird das Krankengeld nur noch auf 80 Prozent des Bruttoverdienstes festgelegt.

Maximiere dein Krankengeld: Zuschüsse & Krankengeldzuschüsse

Du bist krankgeschrieben und hast die letzten drei Monate jeden Monat 3500 Euro brutto verdient? Klasse! Aber dein Nettogehalt beläuft sich nur auf 2281 Euro. Das Krankengeld, das du dann erhältst, darf laut Gesetz nicht mehr als 90 Prozent deines Nettogehalts betragen. Das heißt, dass dein monatliches Krankengeld 2052,90 Euro brutto beträgt. Aber das ist nicht alles, du kannst dein Krankengeld auch weiter aufstocken, indem du Zuschüsse oder Krankengeldzuschüsse beantragst. Wenn du wissen möchtest, wie du das am besten machst, kannst du dich an deine Krankenkasse oder einen Fachanwalt wenden.

Krankengeld: Wie hoch ist der Betrag? SGB-Vorschriften & mehr

Du bist länger als 6 Wochen krank und möchtest wissen, wie hoch dein Krankengeld ausfällt? Dann solltest du wissen, dass das Sozialgesetzbuch (SGB) vorschreibt, dass dein Krankengeld 70 % deines normalen Brutto-Einkommens beträgt. Allerdings erhältst du nicht mehr als 90 % deines letzten Einkommens. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn du ein sehr hohes Einkommen hattest. Wenn du mehr als 6 Monate krank bist, erhältst du ein Krankengeld, das nochmals um 10 % niedriger ist.

Beachte aber, dass sich die Höhe deines Krankengeldes nicht nur nach deinem letzten Einkommen, sondern auch nach deinem Krankheitszeitraum orientiert. Wenn du beispielsweise drei Monate krank bist, bekommst du 70 % deines letzten Einkommens und wenn du sechs Monate krank bist, erhältst du 60 %. Wenn du noch länger krank bist, erhältst du in der Regel 50 %.

Das Krankengeld, das du bekommst, ist steuerfrei. Außerdem wird es in der Regel jeden Monat ab dem Tag der Erkrankung ausgezahlt. Wenn du Fragen zu deinem Krankengeld hast, solltest du dich an deine Krankenkasse oder dein Arbeitsamt wenden.

Wer bezahlt mein Krankengeld? Arbeitgeber & Krankenkasse

Du hast dich krankgemeldet und bist dir nun unsicher, wer das Krankengeld bezahlt? In den meisten Fällen übernimmt dein Arbeitgeber die Kosten für das Krankengeld für die ersten sechs Wochen. Ab der siebten Woche zahlt dann deine Krankenkasse das Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts, aber es gibt auch einige weitere Einschränkungen, die man beachten muss. Wenn du dir nicht sicher bist, was für dich gilt, dann kannst du dich an deinen Arbeitgeber oder an deine Krankenkasse wenden. So kannst du dich über die Konditionen informieren und klären, wer für dein Krankengeld aufkommt.

Krankengeld beantragen – Sozialversicherungsbeiträge beachten

Du hast Anspruch auf Krankengeld, wenn du arbeitsunfähig bist. Doch dabei musst du auch einiges beachten: Abgezogen werden Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. Diese Beiträge übernimmt die Krankenkasse für die Krankenversicherung und jeweils die Hälfte der drei genannten Versicherungen. Allerdings musst du auch noch die andere Hälfte der Beiträge zahlen. Wie hoch die Beiträge ausfallen, hängt davon ab, wie hoch dein Geld pro Monat ist. Wenn du mehr als 450 Euro brutto im Monat verdienst, müssen 5,5 Prozent des Gehalts in die Sozialversicherungen eingezahlt werden. Wenn du weniger als 450 Euro verdienst, sind es nur 3,3 Prozent. Um die Beiträge bestmöglich zu regulieren, kann es sich lohnen, sich mit den entsprechenden Stellen in Verbindung zu setzen.

 Krankengeldanteil in Prozent anzeigen

Krankengeld Versteuern? So berücksichtigst Du den Progressionsvorbehalt

Du fragst dich, ob du Krankengeld versteuern musst? Nein, Lohnersatzleistungen wie Krankengeld sind steuerfrei. Allerdings unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die Höhe des Krankengelds deinen persönlichen Steuersatz erhöhen kann. Je höher dein Krankengeld ist, desto höher ist auch dein Steuersatz. Daher ist es wichtig, dass du dein Krankengeld überprüfst, um sicherzustellen, dass du die richtige Steuer zahlst.

Krankengeld beantragen: Infos und Tipps

Sobald Deine Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung überprüft hat, bekommst Du das Krankengeld. Dieses wird Dir dann rückwirkend, also ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, gezahlt. Es ist wichtig, dass Du Deinen Arbeitgeber über Deine aktuelle Situation informierst. So können mögliche Unklarheiten schnell ausgeräumt werden. Außerdem erhöhst Du so Deine Chancen, eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse zu bekommen.

Erhalte Krankengeld monatlich – So geht’s

Der Zahlungsrhythmus ist monatlich.

Du erhältst dein Krankengeld direkt nachdem deine Krankmeldung bei uns eingegangen ist. Wir zahlen dein Krankengeld rückwirkend ab dem Tag, an dem dein Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, maximal jedoch bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit. Diese Zahlung erfolgt monatlich. Um sicherzustellen, dass du dein Krankengeld pünktlich erhältst, stelle bitte sicher, dass deine Krankmeldung frühzeitig bei uns eingeht.

Wann bekomme ich mein Krankengeld? So gehts!

Du möchtest also wissen, wann du dein Krankengeld bekommst? Kein Problem! Wie bei deinem Lohn oder Gehalt, bekommst du auch dein Krankengeld rückwirkend für die vorhergegangene Krankschreibung ausgezahlt. Es wird dir bis zu dem Tag gezahlt, an dem du zur Ärztin oder zum Arzt gegangen bist und sie oder er deine Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Falls du noch weitere Fragen hast, zögere nicht, deine Ärztin oder deinen Arzt zu kontaktieren. Ein Anruf oder eine E-Mail genügen meist schon, um dir alle Fragen zu beantworten.

Kosten senken: Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern reduzieren

Du hast dich sicher schon gefragt, wie viel ein Mitarbeiter, der arbeitsunfähig ist, das Unternehmen täglich kostet. Hierzu gibt es verschiedene Ergebnisse, denn es hängt von der Position und dem jeweiligen Unternehmen ab. Eine Studie hat ergeben, dass die durchschnittlichen Ausfallkosten pro Tag und Mitarbeiter, der arbeitsunfähig ist, bei etwa 400 Euro liegen. Um diese Kosten auf ein Minimum zu reduzieren, solltest du dafür sorgen, dass deine Mitarbeiter so gesund wie möglich bleiben. Dazu kannst du beispielsweise regelmäßig Unternehmens-Gesundheitstage anbieten, um deinen Mitarbeitern eine kostenlose Beratung und Prävention zu ermöglichen. Auch ein gesundes Arbeitsumfeld und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung tragen dazu bei, dass sich deine Mitarbeiter wohlfühlen und gesund bleiben.

Erkrankung: Wichtiges zur Sechs-Monats-Frist für Entgeltfortzahlung

Du hast eine Erkrankung und musst deswegen arbeitsunfähig sein? Dann musst du wissen, dass es eine Sechs-Monats-Frist gibt. Wenn zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Krankheit mindestens sechs Monate liegen, hast du einen neuen Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Auch wenn innerhalb der sechs Monate Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung besteht, bleibt diese Regelung bestehen. Es ist also wichtig, dass du dich selbst über die Dauer deiner Erkrankung informierst, um nicht unnötig Entgeltfortzahlung zu verlieren.

Krankgeschrieben: Wie lange & Unterstützung bei der Krankenkasse

Grundsätzlich trifft dein Arzt die Entscheidung, wie lange du krankgeschrieben wirst. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) legen jedoch fest, dass ein Zeitraum von zwei Wochen (oder einem Monat in Ausnahmefällen) nicht überschritten werden soll. Wenn du länger krankgeschrieben werden musst, kann dein Arzt eine Verlängerung beantragen. Sollte diese Verlängerung bewilligt werden, wird dir die Krankschreibung meist für ein weiteres halbes Jahr erteilt. Wenn du zusätzliche Unterstützung benötigst, kannst du dich bei deiner Krankenkasse melden. Dort kannst du dich über die verschiedenen Möglichkeiten beraten lassen, die dir in deiner Situation zur Verfügung stehen.

Abrechnen von Punkten: Wert von jedem einzelnen Punkt beachten

Für jeden Punkt, den ein Arzt abrechnet, erhält er derzeit ca. 3,5 Cent*. Doch wenn die Gesamtheit der Ärzte mehr Punkte abrechnet, sinkt der Wert eines Punktes. Da die Bezahlung für Ärzte pro Kassenpatient und Quartal eine Pauschale ist, spielt es keine Rolle, wie viele Besuche, Diagnosen oder Behandlungen es gibt. Die Pauschale bleibt unverändert und muss aufgeteilt werden, je nachdem, wie viele Punkte abgerechnet werden. Daher ist es wichtig, dass Ärzte die Punkte, die sie abrechnen, sorgfältig überlegen. Denn je mehr Punkte abgerechnet werden, desto geringer ist der Wert jedes einzelnen Punktes.

Beim Abrechnen von Punkten ist es deshalb wichtig, dass Du dir gut überlegst, welche Punkte Du abrechnest. Denn am Ende des Quartals kommt es auf jeden einzelnen Punkt an.

*Der jeweilige Gegenwert der Punkte wird durch die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt.

Krankengeldzuschuss von Arbeitgeber: Steuerpflichtig & Wie du ihn erhalten kannst

Du hast dich krank gemeldet und fragst dich, ob du einen Krankengeldzuschuss von deinem Arbeitgeber erhalten kannst? Dann bist du hier richtig. Ein Krankengeldzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die dir zusätzlich zum Krankengeld gezahlt werden kann. Allerdings ist dieser Krankengeldzuschuss lohnsteuerpflichtig. In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung zahlen Arbeitgeber normalerweise ihren Angestellten eine Lohnfortzahlung, aber es kann auch sein, dass du zusätzlich zu dem Krankengeld einen Krankengeldzuschuss erhältst. Sprich am besten deinen Arbeitgeber darauf an, ob ein solcher Zuschuss möglich ist.

Krank mehr als 78 Wochen? Reha-Maßnahme oder Erwerbsminderungsrente beantragen

Solltest Du länger als 78 Wochen krank sein, solltest Du Dich an die Agentur für Arbeit wenden. Dort wird Dir empfohlen, einen Antrag auf Reha-Maßnahmen oder Erwerbsminderungsrente zu stellen. Die Entgeltfortzahlung beträgt dabei 6 Wochen, danach gibt es 72 Wochen Krankengeld. Wenn sich Dein Zustand trotzdem nicht verbessert, kannst Du eine Reha-Maßnahme oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese beiden Leistungen können Dir helfen, Deine Erkrankung zu überwinden und wieder in den Arbeitsprozess einzusteigen. Die Agentur für Arbeit berät Dich gerne und hilft Dir dabei, den Antrag auf die Leistungen zu stellen.

Zusammenfassung

In der Regel bekommst du Krankengeld in Höhe von 70 Prozent deines Nettoeinkommens. Allerdings kann die Höhe des Krankengeldes je nach Krankenkasse und deiner persönlichen Situation variieren. Es lohnt sich also, bei deiner Krankenkasse nachzufragen, um genau zu wissen, wie viel Krankengeld du erhältst.

Du kannst also nur erfahren, wie viel Krankengeld du bekommst, wenn du einen Antrag bei der Krankenkasse stellst. Somit kannst du deine finanzielle Situation während einer Krankheit besser planen.

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