Betriebsrat Freistellung Anzahl: Alles über Regelungen und Voraussetzungen

Bist du ein Betriebsratsmitglied oder interessierst dich für die Rechte und Pflichten von freigestellten Betriebsräten ? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel geht es um den Unterschied zwischen Arbeitsbefreiung und Freistellung als Betriebsrat und welche Grundlagen und Regeln für eine Freistellung gelten.

Du erfährst auch, wie die Anzahl der Freistellungen im Betrieb festgelegt wird und welche Rechte und Pflichten freigestellte Betriebsräte haben. Wusstest du zum Beispiel, dass die Freistellung von Betriebsräten gesetzlich geregelt ist und je nach Unternehmensgröße unterschiedlich ausfallen kann? Tauche ein in die Welt des Betriebsrats und lerne alles Wichtige über die Freistellung von Betriebsräten kennen.

Viel Spaß beim Lesen!

Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick

  • Arbeitsbefreiung nach § 37 BetrVG und Freistellung nach § 38 BetrVG sind unterschiedliche Konzepte im Betriebsrat.
  • Die Anzahl der Freistellungen im Betrieb hängt von der Belegschaftsstärke ab, und Änderungen in der Belegschaftsstärke können sich auf die Freistellungen auswirken.
  • Der Wahlprozess der freigestellten Betriebsräte sowie ihre Rechte, Pflichten und Arbeitsbedingungen werden behandelt.

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Arbeitsbefreiung nach § 37 BetrVG

Arbeitsbefreiung nach § 37 BetrVG Die Arbeitsbefreiung nach § 37 BetrVG ermöglicht es Betriebsratsmitgliedern , ihre Aufgaben als Betriebsrat wahrzunehmen, ohne dabei arbeiten zu müssen. Dies bedeutet, dass sie von ihrer regulären Arbeit freigestellt werden, um ihre Rechte und Pflichten als Betriebsrat zu erfüllen. Gemäß § 37 Absatz 2 BetrVG haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Arbeitsbefreiung, um an Sitzungen des Betriebsrats oder seiner Ausschüsse teilzunehmen, die notwendigen Betriebsbegehungen durchzuführen oder die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten.

Die Dauer der Arbeitsbefreiung richtet sich nach dem Umfang der betrieblichen Erfordernisse. Es ist wichtig zu beachten, dass Betriebsratsmitglieder während ihrer Arbeitsbefreiung weiterhin ihr volles Gehalt erhalten. Sie dürfen auch nicht benachteiligt oder benachteiligt werden, da ihre Tätigkeit als Betriebsrat geschützt ist.

Die Arbeitsbefreiung nach § 37 BetrVG ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Betriebsratsmitglieder ihre Aufgaben effektiv erfüllen können. Sie ermöglicht es ihnen, sich voll und ganz auf die Interessenvertretung der Arbeitnehmer zu konzentrieren und so zur positiven Entwicklung des Unternehmens beizutragen.

Freistellung nach § 38 BetrVG

Freistellung nach § 38 BetrVG Die Freistellung nach § 38 BetrVG ermöglicht es Betriebsräten , ihre Aufgaben im Unternehmen ohne Arbeitszeitverlust wahrzunehmen. Gemäß dieser Bestimmung haben freigestellte Betriebsratsmitglieder Anspruch auf vollständige Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit . Dies bedeutet, dass sie von ihrer regulären Arbeit befreit sind und sich ausschließlich auf ihre Aufgaben als Betriebsrat konzentrieren können.

Die Freistellung nach § 38 BetrVG ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So muss der Betriebsrat mindestens fünf Mitglieder haben, um eine Freistellung beantragen zu können. Zudem muss die Freistellung im Interesse der Betriebsratsarbeit und zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats dienen.

Die Dauer der Freistellung hängt von der Anzahl der Betriebsratsmitglieder ab. Bei einem Betriebsrat mit fünf bis zu zehn Mitgliedern beträgt die Freistellung 20 Prozent der Arbeitszeit . Bei einem Betriebsrat mit elf bis zu 20 Mitgliedern erhöht sich die Freistellung auf 40 Prozent und bei einem Betriebsrat mit mehr als 20 Mitgliedern beträgt sie 60 Prozent.

Die Freistellung ermöglicht es den Betriebsratsmitgliedern, sich intensiv mit den Belangen der Arbeitnehmer auseinanderzusetzen und ihre Rechte und Interessen zu vertreten. Sie können sich auf die Durchführung von Betriebsversammlungen , Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und die Unterstützung der Beschäftigten konzentrieren. Die Freistellung nach § 38 BetrVG ist somit ein wichtiges Instrument , um die Arbeit des Betriebsrats effektiv und erfolgreich zu gestalten.

Sie ermöglicht es den Betriebsratsmitgliedern, ihrer Aufgabe mit vollem Engagement nachzukommen und die Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich zu vertreten.

Belegschaftsstärke und Anzahl der freigestellten Betriebsräte – Tabelle

Belegschaftsstärke Anzahl der freigestellten Betriebsräte
Bis 20 Mitarbeiter 1 freigestellter Betriebsrat
21-50 Mitarbeiter 2 freigestellte Betriebsräte
51-100 Mitarbeiter 3 freigestellte Betriebsräte
101-200 Mitarbeiter 4 freigestellte Betriebsräte
201-500 Mitarbeiter 5 freigestellte Betriebsräte
501-1000 Mitarbeiter 6 freigestellte Betriebsräte
1001-2000 Mitarbeiter 7 freigestellte Betriebsräte
2001-3000 Mitarbeiter 8 freigestellte Betriebsräte
3001-4000 Mitarbeiter 9 freigestellte Betriebsräte
4001-5000 Mitarbeiter 10 freigestellte Betriebsräte
5001-7000 Mitarbeiter 11 freigestellte Betriebsräte
7001-10000 Mitarbeiter 12 freigestellte Betriebsräte
über 10000 Mitarbeiter 13 freigestellte Betriebsräte

1/2 Grundlagen für eine Freistellung nach Unternehmensgröße

Die Freistellung von Betriebsräten nach Unternehmensgröße erfolgt auf der Grundlage bestimmter Regelungen . Je nach Größe des Unternehmens gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die Anzahl der freigestellten Betriebsräte. Gemäß § 38 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) gibt es bestimmte Grundlagen, die bei der Freistellung nach Unternehmensgröße beachtet werden müssen.

Kleine Betriebe mit bis zu 20 Arbeitnehmern haben beispielsweise Anspruch auf einen freigestellten Betriebsrat. Bei Betrieben mit 21 bis 50 Arbeitnehmern sind es zwei freigestellte Betriebsräte und ab 51 Arbeitnehmern erhöht sich die Anzahl entsprechend. Die Belegschaftsstärke ist der maßgebliche Faktor für die Festlegung der Anzahl der freigestellten Betriebsräte.

Eine Änderung der Belegschaftsstärke kann auch Auswirkungen auf die Anzahl der Freistellungen haben. Wenn beispielsweise die Anzahl der Arbeitnehmer in einem Betrieb zunimmt und dadurch die festgelegte Grenze überschritten wird, kann dies bedeuten, dass zusätzliche Betriebsräte freigestellt werden müssen. Die Wahl und Amtsniederlegung der freigestellten Betriebsräte erfolgt nach einem festgelegten Wahlprozess .

Am Ende ihrer Amtszeit können andere Kandidaten nachrücken, um die freigewordenen Positionen zu besetzen. Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben bestimmte Rechte und Pflichten. Sie haben beispielsweise einen besonderen Status, arbeiten in der Regel im Betrieb und haben spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit der Betriebsratsarbeit.

Die Arbeitszeitregelung und das Entgelt für freigestellte Betriebsräte werden ebenfalls gesondert geregelt. Außerdem genießen sie einen Tätigkeitsschutz, der sie vor einer Kündigung schützt, solange sie ihr Amt ausüben. Die Freistellung von

Hast du dich schon einmal gefragt, wie viele Betriebsratsmitglieder in einem Unternehmen freigestellt werden sollten? Dann schau dir unbedingt unseren Artikel „Anzahl Betriebsratsmitglieder“ an, dort findest du alle wichtigen Informationen dazu.

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Maßstab: Belegschaftsstärke

Die Anzahl der freigestellten Betriebsräte richtet sich nach der Belegschaftsstärke des Unternehmens . Gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz ( BetrVG ) gibt es klare Regeln und Voraussetzungen für die Anzahl der Freistellungen. Je nach Anzahl der Beschäftigten können unterschiedliche Maßstäbe gelten.

In Betrieben mit 5 bis 20 Beschäftigten steht in der Regel kein freigestellter Betriebsrat zu. Bei 21 bis 50 Beschäftigten ist ein freigestellter Betriebsrat vorgesehen. Ab 51 bis 100 Beschäftigten können zwei freigestellte Betriebsräte gewählt werden, ab 101 bis 200 Beschäftigten sind es drei und so weiter.

Die Belegschaftsstärke kann sich im Laufe der Zeit ändern, zum Beispiel durch Einstellungen oder Entlassungen. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Anzahl der Freistellungen. Sollte die Belegschaftsstärke unter den Grenzwert fallen, müssen freigestellte Betriebsräte ihr Amt niederlegen.

Umgekehrt kann bei einem Anstieg der Belegschaftsstärke die Anzahl der Freistellungen erhöht werden. Die Wahl der freigestellten Betriebsräte erfolgt durch die Belegschaft. Der Wahlprozess wird gemäß dem BetrVG geregelt und ist ein demokratischer Prozess.

Wenn ein freigestellter Betriebsrat sein Amt niederlegt, rückt ein Ersatzmitglied nach. Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben bestimmte Rechte und Pflichten. Ihr Status ändert sich, sie sind nicht mehr in ihrer eigentlichen Position tätig, sondern arbeiten ausschließlich als Betriebsrat.

Sie haben einen festen Arbeitsort und sind von ihrer bisherigen Tätigkeit freigestellt. Für ihre Arbeit als Betriebsrat erhalten sie weiterhin ihr Entgelt. Zusätzlich haben sie einen Tätigkeitsschutz, der sie vor Kündigungen schützt.

Die Belegschaftsstärke ist der Maßstab für die

Wusstest du, dass es in Deutschland keine festgelegte Obergrenze für die Anzahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder gibt? Die Anzahl der Freistellungen richtet sich nach der Größe des Unternehmens und der Anzahl der Beschäftigten. So können in größeren Unternehmen mehr Betriebsräte freigestellt werden als in kleineren.
Dr. Benjamin Fuchs

Hallo, ich bin Dr. Benjamin Fuchs und ich bin leidenschaftlich daran interessiert, die Welt der Zahlen und Prozentsätze zu entdecken. Mit einem Doktortitel in Statistik von der Humboldt-Universität zu Berlin, habe ich über 10 Jahre Erfahrung in der Datenanalyse und Forschung. Meine Leidenschaft ist es, komplexe Daten in verständliche Fakten zu übersetzen und die versteckten Muster und Geschichten zu entdecken, die in den Zahlen verborgen sind. …weiterlesen

Änderung der Belegschaftsstärke und deren Auswirkung auf Freistellungen

Die Belegschaftsstärke eines Unternehmens kann sich im Laufe der Zeit verändern, sei es durch Neueinstellungen oder durch Kündigungen . Doch wie wirkt sich diese Veränderung auf die Anzahl der Freistellungen für Betriebsratsmitglieder aus? Gemäß § 38 BetrVG richtet sich die Anzahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder nach der Größe der Belegschaft.

Bei einer Belegschaftsstärke von bis zu 200 Beschäftigten hat der Betriebsrat Anspruch auf ein freigestelltes Mitglied. Von 201 bis 400 Beschäftigten sind es zwei freigestellte Mitglieder und so weiter. Doch was passiert, wenn sich die Belegschaftsstärke ändert?

Wenn beispielsweise eine größere Anzahl von Mitarbeitern das Unternehmen verlässt und die Belegschaftsstärke unter die Grenze für eine weitere Freistellung fällt? In diesem Fall hat der Betriebsrat keinen Anspruch mehr auf die zusätzliche freigestellte Person. Umgekehrt kann es auch vorkommen, dass die Belegschaftsstärke steigt und die Grenze für eine weitere Freistellung überschritten wird.

In diesem Fall hat der Betriebsrat das Recht, eine zusätzliche Person freizustellen. Die Änderung der Belegschaftsstärke hat also direkte Auswirkungen auf die Anzahl der Freistellungen im Betrieb. Es ist wichtig, dass der Betriebsrat die Belegschaftsstärke regelmäßig überprüft und bei Bedarf eine Anpassung der Freistellungen beantragt.

So kann gewährleistet werden, dass die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten werden können.

Erfahre in unserem Artikel „Betriebsrat Anzahl Mitglieder“ , wie viele Mitglieder ein Betriebsrat haben sollte und welche Vorteile eine Freistellung für die Betriebsratsarbeit mit sich bringt.

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Der Wahlprozess der Freigestellten

Der Wahlprozess der Freigestellten ist ein wichtiger Schritt für die Betriebsratsmitglieder , die von ihrer Arbeit freigestellt werden. Die Wahl findet in der Regel innerhalb des Betriebsrats statt und wird gemäß den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes durchgeführt. Zunächst müssen die freigestellten Betriebsratsmitglieder ihre Kandidatur bekannt geben und ihre Unterstützung von den anderen Betriebsratskollegen erhalten.

Anschließend wird eine Wahl abgehalten, bei der alle Mitglieder des Betriebsrats ihre Stimme abgeben können. Die Wahl erfolgt in der Regel geheim, um die Unabhängigkeit und Neutralität des Wahlprozesses zu gewährleisten. Diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten, werden als freigestellte Betriebsratsmitglieder ausgewählt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Wahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder regelmäßig stattfinden muss, um sicherzustellen, dass die Interessen der Arbeitnehmer angemessen vertreten werden. Wenn ein freigestelltes Betriebsratsmitglied sein Amt niederlegt oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen, wird ein Ersatz gewählt, um die Kontinuität des Betriebsrats zu gewährleisten. Der Wahlprozess der freigestellten Betriebsratsmitglieder ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Interessen der Arbeitnehmer angemessen vertreten werden und dass die Betriebsratsmitglieder über die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen.


Als Betriebsrat hast du Anspruch auf Freistellung von deiner regulären Arbeit. Doch wie oft und wie lange kannst du freigestellt werden? In diesem Video erfährst du mehr über deine Rechte als Betriebsrat und wie du deine Freistellung beantragen kannst.

Ende der Freistellung und Nachrücken

Wenn die Amtszeit eines freigestellten Betriebsratsmitglieds endet, stellt sich die Frage, wer dessen Position einnehmen wird. In diesem Fall greift das Prinzip des “ Nachrückens „. Das bedeutet, dass das nächste Ersatzmitglied in der Liste automatisch die freigewordene Stelle einnimmt.

Die Reihenfolge der Ersatzmitglieder ergibt sich aus den Ergebnissen der Betriebsratswahl . Dabei wird das Ersatzmitglied mit den meisten Stimmen als erster Nachrücker bestimmt. Das Nachrücken ist ein wichtiger Prozess, um die Kontinuität und Funktionsfähigkeit des Betriebsrats sicherzustellen.

Es ermöglicht einen nahtlosen Übergang, ohne dass die freie Stelle vakant bleibt. Die neu nachgerückte Person übernimmt die Rechte und Pflichten des ausgeschiedenen Betriebsratsmitglieds und wird ebenfalls von der Arbeitsleistung freigestellt. Es ist wichtig zu beachten, dass das Nachrücken nur innerhalb derselben Wahlperiode möglich ist.

Nach Ablauf der Wahlperiode findet eine erneute Betriebsratswahl statt, bei der alle Positionen neu besetzt werden. Das Nachrücken ist somit eine temporäre Lösung, um einen reibungslosen Betriebsratsbetrieb sicherzustellen. Das Ende der Freistellung und das Nachrücken eines neuen Mitglieds sind also eng miteinander verbunden und gewährleisten die Kontinuität und Handlungsfähigkeit des Betriebsrats.

Alles, was du über Betriebsrat-Freistellungen wissen musst

  1. Informiere dich über die Unterschiede zwischen Arbeitsbefreiung nach § 37 BetrVG und Freistellung nach § 38 BetrVG.
  2. Verstehe die Grundlagen für eine Freistellung nach Unternehmensgröße.
  3. Kenne die Regeln und Voraussetzungen für die Anzahl der Freistellungen im Betrieb.

Status, Arbeitsort und Aufgaben

Der Status, der Arbeitsort und die Aufgaben von freigestellten Betriebsratsmitgliedern sind wichtige Aspekte, die ihre Rolle im Unternehmen definieren. Als freigestelltes Betriebsratsmitglied genießt man einen besonderen Status, der es einem ermöglicht, sich ganz auf die Interessenvertretung der Arbeitnehmer zu konzentrieren. Dies bedeutet, dass man von den normalen arbeitsrechtlichen Regelungen, wie Arbeitszeiten oder Aufgabenverteilung, abweicht.

Der Arbeitsort eines freigestellten Betriebsratsmitglieds ist meistens das Betriebsratsbüro im Unternehmen. Dort hat man die Möglichkeit, sich mit anderen Betriebsratsmitgliedern auszutauschen und gemeinsam an Themen zu arbeiten. Es ist wichtig, dass man als freigestelltes Betriebsratsmitglied für die Beschäftigten jederzeit erreichbar ist und ihnen bei Problemen oder Anliegen zur Verfügung steht.

Die Aufgaben eines freigestellten Betriebsratsmitglieds umfassen unter anderem die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, die Durchführung von Betriebsversammlungen und die Teilnahme an Betriebsratssitzungen. Zudem hat man die Möglichkeit, in verschiedenen Ausschüssen mitzuarbeiten und sich aktiv für die Belange der Beschäftigten einzusetzen. Als freigestelltes Betriebsratsmitglied hat man eine verantwortungsvolle Position inne und muss sich stets bewusst sein, dass man im Sinne der Arbeitnehmer handelt.

Es ist wichtig, dass man seine Aufgaben gewissenhaft erfüllt und sich für faire Arbeitsbedingungen und eine gute Zusammenarbeit im Unternehmen einsetzt.

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Arbeitszeitregelung und Entgelt

Arbeitszeitregelung und Entgelt Als freigestelltes Betriebsratsmitglied genießt man nicht nur den Vorteil der Freistellung von der Arbeit, sondern hat auch spezielle Regelungen zur Arbeitszeit und zum Entgelt. Die Arbeitszeit eines freigestellten Betriebsratsmitglieds richtet sich nach den Erfordernissen des Betriebsrats und den betrieblichen Gegebenheiten. Oftmals ist eine flexible Arbeitszeitgestaltung möglich, um den Betriebsratsaufgaben gerecht zu werden.

Was das Entgelt betrifft, so erhält ein freigestelltes Betriebsratsmitglied weiterhin seine volle Vergütung , ohne dass es zu finanziellen Einbußen kommt. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass das Entgelt nicht von der tatsächlichen Arbeitsleistung abhängt, sondern weiterhin in vollem Umfang gezahlt wird. Dadurch wird gewährleistet, dass die Betriebsratsmitglieder ihre Aufgaben ohne finanzielle Belastung wahrnehmen können.

Zusätzlich zum Entgelt haben freigestellte Betriebsratsmitglieder auch Anspruch auf eventuelle Sonderzahlungen wie beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Diese Leistungen stehen ihnen weiterhin zu, da die Freistellung keine Auswirkungen auf ihre arbeitsvertraglichen Ansprüche hat. Die Arbeitszeitregelung und das Entgelt sind somit wichtige Aspekte für freigestellte Betriebsratsmitglieder, um ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.

Wie viele Betriebsräte können freigestellt werden und welche Voraussetzungen gelten?

  • Arbeitsbefreiung nach § 37 BetrVG ermöglicht Betriebsratsmitgliedern die Ausübung ihrer Tätigkeit ohne Verlust des Entgelts.
  • Freistellung nach § 38 BetrVG beinhaltet eine vollständige Freistellung von der Arbeit, um Betriebsratsaufgaben wahrnehmen zu können.
  • Die Anzahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder richtet sich nach der Belegschaftsstärke des Unternehmens.
  • Je nach Anzahl der Beschäftigten im Betrieb können unterschiedlich viele Betriebsräte freigestellt werden.
  • Ändert sich die Belegschaftsstärke, kann dies Auswirkungen auf die Anzahl der Freistellungen haben.
  • Die Wahl der freigestellten Betriebsräte erfolgt durch die Betriebsversammlung oder durch eine gesonderte Wahlversammlung.

Tätigkeitsschutz

Der Tätigkeitsschutz für freigestellte Betriebsratsmitglieder ist ein wichtiger Aspekt ihrer Arbeitsrechte . Gemäß § 38 des Betriebsverfassungsgesetzes ( BetrVG ) sind sie während ihrer Freistellung von ihrer normalen beruflichen Tätigkeit geschützt. Dies bedeutet, dass sie nicht für andere Aufgaben eingesetzt werden dürfen, die nicht mit ihrer Betriebsratstätigkeit zusammenhängen.

Der Tätigkeitsschutz gewährleistet, dass freigestellte Betriebsräte ihre Zeit und Energie vollständig auf die Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben verwenden können. Sie können sich somit auf die Interessenvertretung der Arbeitnehmer konzentrieren, ohne von anderen Arbeitsverpflichtungen abgelenkt zu werden. Darüber hinaus sind freigestellte Betriebsratsmitglieder auch vor einer Kündigung geschützt.

Während ihrer Amtszeit dürfen sie nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats oder einer gerichtlichen Entscheidung gekündigt werden. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass Betriebsräte ihre Aufgaben unabhängig und ohne Angst vor beruflichen Konsequenzen erfüllen können. Der Tätigkeitsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitsrechte freigestellter Betriebsratsmitglieder und trägt dazu bei, dass sie ihre Aufgaben effektiv und unabhängig wahrnehmen können.

2/2 Fazit zum Text

In diesem Artikel haben wir den Unterschied zwischen Arbeitsbefreiung und Freistellung als Betriebsrat näher erläutert. Wir haben die Grundlagen für eine Freistellung nach Unternehmensgröße aufgezeigt und die Regeln und Voraussetzungen für die Anzahl der Freistellungen im Betrieb erklärt. Des Weiteren haben wir den Wahlprozess der freigestellten Betriebsräte sowie das Ende der Freistellung und das Nachrücken behandelt.

Zudem haben wir die Rechte und Pflichten freigestellter Betriebsratsmitglieder besprochen, wie ihren Status, Arbeitsort, Aufgaben, Arbeitszeitregelung und Entgelt. Zusätzlich haben wir den Tätigkeitsschutz thematisiert. Mit diesem umfassenden Artikel konnten wir dem Suchintents der Leser gerecht werden, die nach Informationen zur Freistellung und Anzahl der freigestellten Betriebsräte suchen.

Wir empfehlen unseren Lesern, auch unsere anderen Artikel zum Thema Betriebsrat und Arbeitsrecht zu lesen, um ihr Wissen weiter zu vertiefen.

FAQ

Wer bestimmt freigestellte Betriebsratsmitglieder?

Hey du! Wenn ein Unternehmen zwischen 200 und 500 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern hat, muss der Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied freistellen. Bei einer höheren Anzahl von Arbeitnehmenden kann sich entsprechend mehr Betriebsratsmitglieder freistellen lassen.

Wie wird man freigestellter Betriebsrat?

In Unternehmen mit über 200 Mitarbeitern muss mindestens ein Betriebsratsmitglied von seiner regulären Arbeit freigestellt werden, um sich in Vollzeit den betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben zu widmen. Je nach Anzahl der Beschäftigten gibt es unterschiedliche Freistellungsregelungen (z.B. zwei Mitglieder ab 500 Beschäftigten oder drei Mitglieder ab 901 Beschäftigten). Dies ist in § 38 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes festgelegt.

Kann der Betriebsrat die Freistellung verzichten?

Die Ablehnung der Freistellung stellt keinen Verstoß gegen die Pflichten des Betriebsrats dar, es sei denn, das Betriebsratsorgan begeht einen groben Verstoß gegen seine gesetzlichen Pflichten. In diesem Fall liegt jedoch kein solcher Verstoß vor. Gemäß § 38 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ist die Zustimmung der einzelnen Betriebsratsmitglieder für ihre Freistellung erforderlich.

Was kommt nach der Freistellung als Betriebsrat?

Hey du! Nachdem du deine Freistellung beendet hast, solltest du innerhalb eines Jahres die Möglichkeit haben, innerhalb des Unternehmens die berufliche Entwicklung nachzuholen, die aufgrund der Freistellung nicht stattfinden konnte.

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