Wie viel Prozent vom Gehalt bekommt man im Mutterschutz? Finde es hier heraus!

Prozentualer Anteil des Mutterschutzgehalts

Hey!
Du erwartest ein Kind und hast schon mal überlegt, wie viel von deinem Gehalt du im Mutterschutz bekommst? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Text erfährst du alles, was du über den Mutterschutz und den Prozentsatz wissen musst. Also lass uns loslegen!

Du bekommst in der Regel 100% deines Gehaltes im Mutterschutz. Es gibt aber auch einige Fälle, in denen du weniger als 100% bekommen kannst. Also prüfe am besten genau, was für dich gilt.

Mutterschutzlohn & Mutterschutzurlaub – Berechne deinen Anspruch

Du hast Anspruch auf Mutterschutzlohn, wenn du schwanger bist. Der Betrag ist so hoch wie dein durchschnittlicher Brutto-Lohn vor dem Beginn deiner Schwangerschaft. Wenn du dein Gehalt monatlich bekommst, wird dafür der Durchschnitt der letzten drei Monate herangezogen. Erhältst du es jede Woche, orientiert man sich an den letzten 13 Wochen. Wichtig ist, dass du deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft informierst. So kann er deinen Mutterschutzlohn berechnen und dir bezahlen. Vergiss nicht, dass du auch Anspruch auf Mutterschutzurlaub hast. Dieser beträgt sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.

Arbeitgeberzuschüsse für Schutzfristen: Berechne den Zuschuss!

Du hast eine Arbeitnehmerin? Super, dann übernimmt der Arbeitgeber einen Zuschuss für die Schutzfristen. Dafür wird das Nettogehalt der letzten drei Monate auf den einzelnen Tag umgerechnet. Wenn Du das Gehalt Deiner Arbeitnehmerin kennst, kannst Du ganz leicht den Zuschuss berechnen: Nimm das Nettogehalt der letzten drei Monate und multipliziere es mit drei Monaten. Anschließend teilst Du diese Summe durch 90 Tage. So erhält Deine Arbeitnehmerin ungefähr 70,70 Euro pro Tag während der Schutzfristen.

Mutterschaftsgeld: Mit einem einmaligen Betrag 210 Euro anschl. 55,79 Euro/Tag

Du musst während der Mutterschutzfrist nicht auf deinen Verdienst verzichten. Mit einem einmaligen Betrag von 210 Euro und einem Zuschuss deines Arbeitgebers von 53,67 Euro erhältst du ein tägliches Mutterschaftsgeld von 55,79 Euro. Damit hast du eine Lücke von 10,88 Euro zu deinem täglichen Netto von 66,67 Euro. Insgesamt erhältst du 99 Tage lang Mutterschaftsgeld.

Mutterschaftsgeld berechnen: Anspruch, Lohn & Max 13 Euro/Tag

Du hast ein Anrecht auf Mutterschaftsgeld, wenn Du die letzten drei Monate vor Beginn Deiner Mutterschutzfrist gearbeitet hast. Dein Mutterschaftsgeld richtet sich dann nach Deinem durchschnittlichen Netto-Lohn dieser drei Monate. Es darf aber maximal 13 Euro pro Tag betragen. Um Dein Mutterschaftsgeld zu berechnen, werden alle Deine Einkünfte der letzten drei Kalendermonate vor Beginn Deiner Mutterschutzfrist zusammengerechnet und durch die Anzahl der Kalenderwochen geteilt.

 Mutterschutzgehalt Prozentsatz

Mutterschaftsgeld: Rechte als Arbeitnehmerin kennen & nutzen

Als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin hast Du ein Recht auf Mutterschaftsgeld. Dieses bekommst Du von der Krankenkasse, sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach. Pro Tag sind bis zu 13 Euro möglich. Dein Arbeitgeber kann die Zahlungen dann aufstocken, so dass Du auch während des Mutterschutzes Dein bisheriges Nettogehalt erhältst. Es ist also wichtig, dass Du Dich rechtzeitig bei Deinem Arbeitgeber darüber informierst, wie er die Zahlungen während des Mutterschutzes unterstützt. Es können auch Sonderregelungen vereinbart werden, so dass Du möglicherweise sogar über Dein bisheriges Nettogehalt hinauskommst. Es ist also wichtig, dass Du Dich gut informierst und Deine Rechte kennst.

Mutterschaftsgeld & Arbeitgeberzuschuss: Steuererklärung anpassen für geringeren Steuersatz

Du erhältst beim Mutterschaftsgeld und beim Arbeitgeberzuschuss keine Steuern. Das bedeutet, dass du keine Abgaben dafür leisten musst. Allerdings wird dieser Betrag dann bei deiner Steuererklärung auf dein Einkommen angerechnet. Deshalb spricht man auch vom sogenannten „Progressionsvorbehalt“. Das bedeutet, dass du bei deiner Steuererklärung mehr Steuern zahlen wirst, wenn du zusätzlich zu deinem Einkommen Mutterschaftsgeld oder einen Arbeitgeberzuschuss erhältst. Um das zu vermeiden, kannst du deine Steuererklärung so anpassen, dass dein Steuersatz niedriger bleibt.

Mutterschaftsgeld & Zuschuss: Alles, was Du wissen musst

Kurz vor der Geburt und auch in den ersten acht Wochen nach der Geburt hast Du Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Es wird nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt und entspricht Deinem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor der Geburt. Darüber hinaus erhältst Du einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Dieser basiert ebenfalls auf § 20 MuSchG und dient dazu, Deine finanzielle Situation während des Mutterschutzes zu sichern. Damit Du Dir Sorgen um Deine finanzielle Situation machen musst, während Du Dein Baby begrüßt, empfehlen wir Dir, vor der Geburt über die exakten Details zu informieren.

Basiselterngeld: Mindestens 300 Euro, Höchstens 1800 Euro

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Das heißt, Du bekommst auch dann mindestens 300 Euro, wenn Du vor der Geburt kein Einkommen hattest oder Deine Arbeit in Teilzeit weitergeführt hast. Aber auch, wenn Du ein höheres Einkommen hattest, kannst Du das Basiselterngeld auf bis zu 1800 Euro erhöhen. Dabei wird das Einkommen, das Du vor der Geburt hattest, berücksichtigt. So kannst Du das Elterngeld optimal an Deine Lebenssituation anpassen.

Vorbereitung auf Geburt: Mutterschaftsgeld 14-18 Wochen

Kurz vor der Geburt ist die Freude auf das Baby groß und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Damit du alles in Ruhe genießen und dich auf das Baby vorbereiten kannst, erhältst du Mutterschaftsgeld. Es wird 14 Wochen, bei Mehrlings- und Frühgeburten oder Kindern mit Behinderungen sogar 18 Wochen gezahlt. Die Bezugsdauer beginnt 6 Wochen vor dem mutmaßlichen Geburtstermin, den der Arzt oder Hebamme im Mutterpass angegeben hat. Sollte es dann doch etwas länger dauern und die Entbindung später als angegeben eintreten, verlängert sich die Bezugsdauer automatisch bis zum Tag der Entbindung. So kannst du entspannt auf die Geburt deines Kindes warten und bist finanziell abgesichert.

Doppelerwerbstätigkeit: Anspruch auf Mutterschaftsgeld & Zuschuss

Du hast eine Doppelerwerbstätigkeit? Dann hast du Glück, denn als werdende Mama hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Als Erstes musst du deinen beiden Arbeitgebern den Mutterschutz mitteilen. Wenn deine Beschäftigungen versicherungspflichtig sind, müssen beide Arbeitgeber dir einen anteiligen Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Auch wenn deine Tätigkeiten nicht versicherungspflichtig sind, hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld und darauf, dass dein Arbeitgeber einen anteiligen Arbeitgeber-Zuschuss zahlt. Dieser Zuschuss beträgt in der Regel 14 Tage des Mutterschaftsgeldes, egal ob du eine versicherungspflichtige oder eine nicht versicherungspflichtige Doppelerwerbstätigkeit ausübst. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes hängt davon ab, wie viele Versicherungsmonate du in den letzten 12 Monaten vor der Geburt abgeleistet hast.

 Mutterschutzprozentsatz Gehalt

Kinderbetreuung finanziell unterstützen: Ab 2021 bis zu 250 Euro/Monat

Ab dem 01. Januar 2021 erhältst Du für Dein erstes und zweites Kind jeweils einen monatlichen Betrag in Höhe von 219 Euro. Für das dritte Kind steigt der Betrag auf 225 Euro pro Monat und ab dem vierten Kind gibt es sogar 250 Euro im Monat. Wenn Du mehr als vier Kinder hast, erhältst Du für jedes weitere Kind die gleiche Summe in Höhe von 250 Euro. Damit unterstützt Dich das Bundesfamilienministerium bei der Finanzierung der Kinderbetreuung.

Elterngeld: Was ist es und wie beantrage ich es?

Du hast vielleicht schon von Elterngeld gehört. Es ist ein wichtiges finanzielles Instrument, das Eltern mit kleinen Kindern unterstützt. Aber wie hoch ist das Elterngeld und welche Voraussetzungen musst du erfüllen, um es zu bekommen? Das Elterngeld besteht aus zwei Teilen: dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus. Je nach Einkommen erhalten Eltern mit höherem Einkommen 65 Prozent, Eltern mit niedrigerem Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens. Das bedeutet, dass Eltern mit höherem Einkommen weniger Elterngeld bekommen als Eltern mit niedrigerem Einkommen. Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. Um Elterngeld zu beantragen, musst du die Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem, dass du mindestens zwei Monate vor der Geburt des Kindes in Deutschland gemeldet sein musst, dass du dein Kind selbst betreuen musst und dass dein Einkommen ein bestimmtes Niveau nicht überschreitet. Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du Elterngeld beantragen und dir und deiner Familie die Unterstützung sichern.

Elterngeld & Mutterschaftsgeld: Was wird angerechnet?

Du bekommst für dasselbe Kind Elterngeld und Mutterschaftsgeld? Dann wird das Mutterschaftsgeld komplett auf das Elterngeld angerechnet. Denn beide Leistungen haben dasselbe Ziel: Sie sollen dich finanziell unterstützen, falls dir nach der Geburt deines Kindes Einkommen wegfällt. Es gibt aber noch weitere Leistungen, die dir zur Seite stehen. So kannst du zum Beispiel auch Familienhebammenleistungen in Anspruch nehmen, die ebenfalls zur Unterstützung nach der Geburt deines Babys dienen.

Optionen für Elterngeld: Bis zu 28 Monate & Teilzeit möglich

Du hast ein Baby bekommen und überlegst, wie lange du Elterngeld beziehen sollst? Dir stehen hierfür verschiedene Optionen zur Verfügung. Wähle zwischen bis zu 14 Monaten Basiselterngeld, welches dir maximal 1800 Euro monatlich bringt, oder 28 Monaten Elterngeld Plus, welches dir maximal 900 Euro einbringt. Wenn du als Elternteil bald wieder arbeiten willst, aber in Teilzeit, kann sich Elterngeld Plus besonders lohnen. So hast du die Möglichkeit, neben der Betreuung deines Babys auch deinem Beruf nachzugehen und dein eigenes Einkommen zu sichern.

Maximales Elterngeld erhalten: Bemessungsgrenze beachten!

Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 1200 Euro im Monat bekommst du 67% Elterngeld. Je mehr du verdienst, desto weniger Prozent bekommst du, aber mindestens 65%. Wenn du ein Nettoeinkommen von 2770 Euro im Monat hast, ist die Bemessungsgrenze erreicht und du bekommst dann den maximalen Betrag von 1800 Euro Elterngeld (65%). Also lohnt es sich durchaus, zu arbeiten, aber die Bemessungsgrenze solltest du nicht überschreiten, um einen möglichst hohen Betrag an Elterngeld zu erhalten.

Elterngeld 2023: 300-1800€, 67% für Einkommen 1000-1200€

Das Elterngeld ist ein wichtiger Faktor für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in den Beruf zurückkehren möchten. Es stellt eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien in dieser Zeit dar. Im Jahr 2023 beträgt die Höhe des Elterngeldes mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro. Dabei wird bei einem Einkommen zwischen 1000 und 1200 Euro vor der Geburt des Kindes ein Elterngeld von 67 Prozent angesetzt. Unter 1000 Euro Einkommen wird die Prozentrate kontinuierlich erhöht, sodass Eltern eine Finanzierungshilfe erhalten, die ihnen ein möglichst langes Elternzeit-Wochenende ermöglicht. Verlängerte Elternzeiten ermöglichen Eltern, mehr Zeit mit ihrem Kind zu verbringen und sich an den Entwicklungsschritten des Kindes zu beteiligen.

Erhalten Sie bis zu 1800 Euro Elterngeld!

Du kannst den Höchstbetrag von 1800 Euro Elterngeld erhalten, wenn du im Bemessungszeitraum vor der Geburt deines Kindes ein durchschnittliches monatliches Elterngeldnetto von 2770 Euro oder mehr hattest und während deines Elterngeldbezugs keine weiteren Erwerbseinkünfte verdient oder Gewinneinkünfte erzielt hast. Der Bemessungszeitraum ist auf 14 Monate vor der Geburt des Kindes begrenzt. In dieser Zeit wird das durchschnittliche monatliche Elterngeldnetto berechnet. Dabei wird das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes berücksichtigt. Wenn du in diesem Zeitraum kein Einkommen hattest, wird kein Elterngeld bezahlt.

Elterngeld Plus: Ja, es lohnt sich! Bis 300 Euro pro Monat.

Du überlegst, ob sich Elterngeld Plus für Dich lohnt? Wir sagen Dir: Ja! Es lohnt sich besonders, wenn Du nach der Geburt Deines Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchtest – oder wenn Du besonders lange von den Zahlungen profitieren möchtest, da Du länger in Elternzeit bleiben möchtest. Denn dann kannst Du nicht nur den Elterngeld-Grundbetrag erhalten, sondern bekommst auch noch einen Zuschlag. Der Zuschlag beträgt maximal 300 Euro pro Monat und wird für höchstens zwölf Monate gezahlt. Dadurch hast Du die Möglichkeit, Dein Einkommen zu steigern und zusätzliche finanzielle Unterstützung zu erhalten, die Dir Deinen Alltag als Familie erleichtert.

Elterngeld: Bis zu 100% Einkommensersatz für Eltern

Du, als Elternteil, hast die Chance auf eine finanzielle Unterstützung, wenn du im maßgeblichen Bemessungszeitraum ein durchschnittliches Netto-Einkommen von weniger als 1000 € erzielst. Das Elterngeld bietet dir einen Ersatz von bis zu 100 Prozent. Die Ersatzrate des Elterngeldes steigt pro 2 Euro unter 1000 € um 0,1 Prozentpunkte an. Dadurch hast du die Möglichkeit, einen Großteil deines Einkommens ausgeglichen zu bekommen. Es lohnt sich also, das Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Informiere dich bei der zuständigen Stelle über die nötigen Unterlagen und die genaue Vorgehensweise.

Lohnfortzahlung bei Arbeitsverbot: Ja, du hast Anspruch!

Du hast ein Arbeitsverbot bekommen und fragst dich, ob du Anspruch auf Lohnfortzahlung hast? Ja, das hast du! Die Lohnfortzahlung richtet sich nach deinem Durchschnittsverdienst, den du in den letzten 13 Wochen bei wöchentlicher Entgeltzahlung oder in den letzten drei Monaten bei monatlicher Entgeltzahlung vor der Schwangerschaft erhalten hast. Und das ist egal, ob du in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt bist, oder sogar ein Minijobber bist. Die Lohnfortzahlung für Minijobber läuft nach den gleichen Regeln ab wie für alle anderen Arbeitnehmer*innen.

Zusammenfassung

Im Mutterschutz bekommst du 100% deines Gehalts. Dein Arbeitgeber zahlt dir also den gleichen Betrag, den du vor dem Mutterschutz bekommen hast.

Du bekommst im Mutterschutz dein volles Gehalt. In vielen Fällen bezahlt auch die Krankenkasse einen Teil davon. So kannst du dich ganz entspannt auf die Geburt deines Babys vorbereiten!

Schreibe einen Kommentar