Hallo zusammen! Wenn ihr in der Steuerklasse 4 seid, wollt ihr bestimmt wissen, wie viel Prozent Abzug bei euch anfällt. In diesem Artikel klären wir es für euch auf. Wir schauen uns an, wie hoch der Abzug bei der Steuerklasse 4 ausfällt und was es sonst noch zu beachten gibt. Also, lasst uns loslegen!
In der Steuerklasse 4 gibt es einen Grundabzug von 24 Prozent. Zusätzlich musst du noch den Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer abziehen. Insgesamt kannst du also mit einem Abzug von ca. 25-27 Prozent rechnen.
2020: Abzüge für Lohnsteuerklasse 4 – Grundfreibetrag, Pauschbetrag & mehr
Du möchtest wissen, welche Abzüge in Lohnsteuerklasse 4 im Jahr 2020 zur Geltung kommen? Dann bist du hier genau richtig! In Lohnsteuerklasse 4 zählen für das Jahr 2020 der Grundfreibetrag in Höhe von 9408 Euro, der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1000 Euro sowie der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Diese Abzüge können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, um einen Teil der Steuerlast zu senken. Zögere also nicht und sichere dir deine Abzüge!
Steuerabzug: Steuerklasse III & V vergleichen, bestmögliche Ersparnis erzielen
Du hast vielleicht schon einmal von Steuerabzugsbeträgen gehört. Diese werden für beide Partner gleich hoch berechnet. Der Anteil beim Einkommen wird dabei durch die Steuerklasse III zu 60 Prozent und bei der Steuerklasse V zu 40 Prozent getragen. Normalerweise ist der Steuerabzug bei der Steuerklasse V höher als bei der Steuerklasse III. Daher ist es wichtig, dass du dir die jeweiligen Steuerklassen anschaust, um zu sehen, welche Steuerklasse am besten für dich passt. So kannst du deinen Steueranteil maximieren und sicherstellen, dass du die bestmögliche Steuerersparnis erhältst.
Dein Steuersatz bei 10400 Euro Jahreseinkommen – 0,5 %
Du fragst Dich, wie hoch Dein Steuersatz ist, wenn Du ein Jahreseinkommen von 10400 Euro hast? Die gute Nachricht ist, dass Dein Steuersatz bei dieser Einkommenshöhe 0,5 % beträgt. Je mehr Du verdienst, desto höher ist auch Dein Steuersatz. Wenn Dein Jahreseinkommen bei 40000 Euro liegt, beträgt Dein Steuersatz 19,6 %, bei 60000 Euro sogar 25,4 % und bei einem Jahreseinkommen von 100000 Euro musst Du sogar 33,8 % Steuern zahlen – inklusive des Soli-Zuschlags. Aber keine Sorge: das Finanzamt hat für jeden Einkommensbereich ein anderes Steuermodell, das Dir hilft, Deine Steuern zu minimieren. Informiere Dich am besten einfach mal, welche Möglichkeiten Du hast!
Einkommensteuer: Verstehe die 3 Steuersätze!
Du hast schon einmal von der Einkommensteuer gehört, aber weißt nicht so genau, wie sie sich zusammensetzt? Dann lies hier weiter! Die Einkommenssteuer besteht aus drei Steuersätzen. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 Prozent und trifft auf dein zu versteuerndes Einkommen bis zu einer bestimmten Schwelle. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent und tritt in Kraft, sobald eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird. Ab einer weiteren höheren Schwelle beträgt der Höchstsatz 45 Prozent. Es lohnt sich also, sich über den Einkommenssteuersatz zu informieren, um die Steuerlast möglichst gering zu halten.
Lohnsteuer berechnen: Wie hoch ist die Steuerklasse 4?
Du hast eine Steuerklasse 4 und willst wissen, wie hoch deine Lohnsteuer ist? Dann schau dir mal folgendes an: Wenn du Steuerklasse 4 hast, liegt die Summe deiner Lohnsteuer bei 6725 Euro (ohne Faktor). Der daraus errechnete Faktor liegt bei 0,971 (errechnet aus 6532/6725). Damit kannst du deine Lohnsteuer exakt berechnen. Beachte aber, dass der Faktor sich eventuell ändern kann, wenn du z.B. einen Freibetrag oder ein Arbeitslosengeld beziehst.
Erfahre Dein Nettogehalt mit 3000 Euro Bruttolohn
Du hast einen Bruttolohn von 3000 Euro? Dann möchtest du natürlich wissen, wie viel Nettogehalt du letztendlich übrig hast. Dies hängt unter anderem von deiner Steuerklasse ab. In Steuerklasse 3, die meisten Arbeitnehmer betrifft, bleiben dir insgesamt 2258,59 Euro Nettogehalt. In Steuerklasse 6, die wenigsten Arbeitnehmer betrifft, hast du am Ende des Monats 1648,85 Euro übrig. Der Unterschied zwischen den beiden Steuerklassen ist also beachtlich. Es lohnt sich also, sich vorher über die verschiedenen Steuerklassen zu informieren.
Energiepauschale für verheiratete Arbeitnehmer mit Kind in Steuerklasse 4
Du, als verheirateter Arbeitnehmer, mit Kind und in Steuerklasse 4, solltest dir unbedingt die Energiepauschale anschauen. Diese Pauschale ist ein einmaliges Zuschussgeld, das du bei entsprechendem Einkommen beantragen kannst. Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt natürlich vom Einkommen ab. Laut unserer Musterrechnung, bekämst du bei einem Jahresgehalt von 45.000 Euro (das entspricht 3750 Euro brutto im Monat) eine Energiepauschale von 216,33 Euro netto. Wenn du hingegen 15.000 Euro im Jahr (1250 Euro brutto/Monat) verdienst, kämst du auf eine EPP von 248,83 Euro. Also lohnt es sich, die Energiepauschale genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn du kannst den Betrag für die unterschiedlichsten Dinge verwenden, wie z.B. für den Kauf eines energiesparenden Kühlschranks oder der Erneuerung deiner Heizungsanlage. Es lohnt sich also, die Energiepauschale in Betracht zu ziehen und zu prüfen, ob sie für dich in Frage kommt.
Steuerklasse 1: Grundfreibetrag nutzen & Steuern zahlen
Du bist ledig oder geschieden und wirst in Steuerklasse 1 eingestuft? Dann musst Du bei deiner Steuererklärung leider mit den höchsten Steuersätzen rechnen. Dies bedeutet, dass du vergleichsweise viel Steuern zahlen musst. Allerdings wird dir ein Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro zugesprochen, sodass du nicht gleich in voller Höhe zur Kasse gebeten wirst. Auch wenn Steuerzahlungen meist lästig sind, solltest du dir bewusst machen, dass du mit deinen Abgaben wichtige Dinge finanzierst, wie z.B. die Schulbildung deiner Kinder oder den Bau von Straßen.
Steuerklassenkombinationen für Erwerbstätige: IV/IV, III/V, IV/IV mit Faktor
Du hast wahrscheinlich schon von Lohnsteuer und Steuerklassen gehört. Aber hast du auch schon mal über die unterschiedlichen Steuerklassenkombinationen nachgedacht? Erwerbstätige Ehepaare und eingetragene Lebenspartner erhalten für den Steuerabzug vom Arbeitslohn die Steuerklassenkombination IV/IV. Dies ist der gesetzliche Regelfall. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination III/V oder die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor zu beantragen. Diese beiden Optionen können dir helfen, Geld zu sparen und Steuern zu vermeiden. Es lohnt sich also, sich damit zu beschäftigen und herauszufinden, welche Kombination für dich am besten geeignet ist. Informiere dich am besten bei deinem Steuerberater oder beim zuständigen Finanzamt.
Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4: Kinderfreibetrag
Du fragst Dich, was der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und Steuerklasse 4 ist? Grundsätzlich sind die Abzüge in beiden Steuerklassen gleich, sodass es keinen finanziellen Vorteil gibt – Der einzige Unterschied ist der Kinderfreibetrag. In der Steuerklasse 1 wird ein höherer Kinderfreibetrag gewährt als in der Steuerklasse 4. Hierbei handelt es sich um einen Freibetrag, der einem Elternteil zusteht, wenn er mindestens ein Kind betreut. Damit kann ein Elternteil bei der Steuererklärung einen Teil seines Einkommens nicht versteuern. Je nachdem, wie viele Kinder vorhanden sind, können dadurch Steuerersparnisse eintreten.
Steuerklasse 4 mit Faktor: Erfahre, wann du eine Nachzahlung oder Rückerstattung erhältst
Wenn Du und Dein Partner die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt habt, könnte es sein, dass ihr eine Nachzahlung leisten müsst. Dies könnte daran liegen, dass die voraussichtliche Lohnsteuerhöhe höher ausfällt, als ihr erwartet hattet. In manchen Fällen kann es jedoch auch sein, dass ihr eine Rückerstattung erhaltet. Es ist also wichtig, dass ihr euch über die Steuergesetzte informiert, um eure Steuerlast so gering wie möglich zu halten.
Steuerklassenwechsel: Sparen Sie bei unterschiedlichem Einkommen!
Du und dein*e Partner*in könnt mithilfe eines Steuerklassenwechsels den Steueranteil senken. Nach der Heirat ordnet euch das Finanzamt automatisch in die Steuerklasse 4 ein. Diese ist die richtige Wahl, wenn ihr ein fast gleich hohes Einkommen habt. Wenn du und dein*e Partner*in jedoch unterschiedlich viel verdienen, kann es sinnvoll sein, einen Wechsel in die Kombination 3/5 vorzunehmen. Mit dem Wechsel könnt ihr euren Steueranteil senken, indem der*die Partner*in mit dem höheren Einkommen in die Steuerklasse 5 und der*die Partner*in mit dem niedrigeren Einkommen in die Steuerklasse 3 eingestuft wird. Wie viel Steuern ihr dann spart, hängt davon ab, wie viel ihr jeweils verdient. Es lohnt sich also, einen Steuerklassenwechsel durchzuführen, wenn ihr unterschiedlich viel verdient. Dafür könnt ihr euch eine Steuerklassen-Vereinbarung beim Finanzamt holen und ausfüllen.
Steuererklärung für Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V?
Du und dein*e Ehepartner*in bzw dein*e eingetragene*r Lebenspartner*in habt ihr euch für die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor oder III/V entschieden? Dann musst du wissen, dass ihr in diesem Fall zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet seid. Dies gilt aber nur, sofern dein*e Partner*in mit der Steuerklasse V ein Einkommen erzielt hat. Zusätzlich musst du beachten, dass es sich hierbei nur um eine Verpflichtung handelt, wenn beide Partner*innen ein Einkommen haben. Wenn einer der Partner*innen kein Einkommen hat, ist die Abgabe einer Steuererklärung nicht zwingend notwendig.
Verheiratete Paare: Wählen Sie die Steuerklasse 3 oder 5?
Verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Paare haben die Möglichkeit, die Steuerklasse 3 zu wählen. Dies ist dann der Fall, wenn einer der beiden Partner als Alleinverdiener oder Doppelverdiener angesehen wird. Derjenige, der als Alleinverdiener oder Doppelverdiener angesehen wird, hat die Möglichkeit, auf Antrag die Steuerklasse 5 zu wählen. Die Steuerklasse 3 bietet einen geringeren Steuersatz als die Steuerklasse 5, aber dieser geringere Steuersatz ist ohne Freibeträge. Es ist daher wichtig, die steuerlichen Folgen der Wahl der Steuerklasse 3 vorher zu bedenken.
So rechnest du 19% MwSt aus: Beispiel erklärt
Weißt du, wie man 19 % Mehrwertsteuer rechnet? Es ist ganz einfach: Du nimmst dafür den Netto-Preis (also den Einkaufspreis ohne MwSt). Diesen Multiplizierst du mit dem Wert 0,19 und schon hast du den MwSt-Betrag. Schauen wir uns das an einem Beispiel an: Der Netto-Preis beträgt 100 €. Wenn du diesen nun mit 0,19 multiplizierst, erhältst du einen MwSt-Betrag von 19 €.
Nettopreis berechnen: Wie man den Bruttopreis entsprechend dem Umsatzsteuersatz teilt
Du möchtest den Nettopreis zu einem gegebenen Bruttobetrag berechnen? Dann musst du den Bruttopreis durch einen Faktor teilen, der dem gewählten Umsatzsteuersatz entspricht. Wenn du beispielsweise den Nettopreis zu einem Bruttobetrag mit 19 Prozent Umsatzsteuer berechnen möchtest, dann teilst du den Bruttopreis durch 1,19. Solltest du den Nettopreis zu einem Bruttobetrag mit 7 Prozent Umsatzsteuer berechnen, dann teilst du den Bruttopreis durch 1,07. Wichtig ist aber, dass du immer den anwendbaren Steuersatz kennst und bei der Berechnung berücksichtigst.
Steuern ab 58.000 Euro: 42%, ab 275.000 Euro: 45%
Ab einem zu versteuernden Einkommen von ungefähr 58.000 Euro pro Jahr, wird jeder Euro, den Du oben drauf verdienst, mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent besteuert. Ab ungefähr 275.000 Euro gilt dann der Höchstsatz von 45 Prozent. Das bedeutet, dass Dein Einkommen über dieser Grenze ein höheres Steueraufkommen generiert. Es ist wichtig, dass Du Dir über die steuerlichen Konsequenzen Deiner Einkünfte bewusst bist. Jeder Euro, den Du verdienst, wird besteuert und die Höhe der Steuerabgaben ist abhängig von deinem Einkommen.
Gleiches Einkommen? Meldet euch beim Finanzamt für Steuerklasse 4/4
Für Ehepaare mit gleichem Einkommen macht es meistens Sinn, in der Steuerklassenkombination 4/4 zu bleiben. Wenn du und dein Partner etwa gleich viel verdienen, profitiert ihr davon, dass die Steuerabzüge in der Steuerklasse 4 genauso sind wie in der Steuerklasse 1 für Singles. Allerdings ist es wichtig, dass du und dein Partner das Finanzamt hiervon in Kenntnis setzt, da ihr sonst automatisch in die Steuerkombination 3/5 eingeordnet werdet. Diese ist zwar für Ehepaare mit unterschiedlichem Einkommen gedacht, kann aber auch für diejenigen, die gleich viel verdienen, nachteilig sein. Daher ist es wichtig, dass ihr euch beim Finanzamt meldet und die Steuerklasse 4/4 beantragt.
Umsatzsteuer nach § 12: 19% & 7% UStG je nach Produkt/Dienstleistung
Du musst 19 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs 1 UStG bezahlen, wenn du Produkte oder Dienstleistungen kaufst, die nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen oder umsatzsteuerfrei sind. 7 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs 2 UStG hingegen gilt für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, wie Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften, Personennahverkehr, Tickets für ein Konzert, Theater oder Museum sowie lebende Tiere. So musst du zum Beispiel beim Kauf einer Eintrittskarte für ein Konzert nur 7 % Umsatzsteuer zahlen.
Steuerklasse 4: Lohnsteuer gleichmäßig auf beide Partner verteilen
Du hast vielleicht schon mal etwas von Steuerklasse 4 gehört. Sie ist ideal für Paare, bei denen die beiden Partner ungefähr gleich viel verdienen. Damit wird die Lohnsteuer gleichmäßig auf beide Partner verteilt. So zahlst du schon im Laufe des Jahres in etwa so viel Lohnsteuer voraus, wie du am Ende des Jahres dem Finanzamt insgesamt an Steuern schuldest. So musst du keine böse Überraschung erleben und hohe Nachzahlungen vermeiden.
Fazit
Es kommt darauf an, wie viel du im Jahr verdienst. In der Regel bekommst du als Steuerklasse 4 zwischen 15 und 25 Prozent Abzug. Wenn du mehr als 9.408 Euro pro Jahr verdienst, liegt dein Abzug bei 25 Prozent. Wenn du weniger verdient, dann liegt er bei 15 Prozent.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du als jemand, der in Steuerklasse 4 eingestuft ist, einen Abzug von 25 % auf deine Einkommensteuer erhalten wirst. Dies ist eine gute Möglichkeit, um Geld zu sparen und Steuern zu sparen.